Mein Leben! Mein Tod?

Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben trägt zur Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bei.

Am Freitag den 15. Januar 2021 lud die Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben zu einer Podiumsdiskussion ein, die im Livestream übertragen wurde.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das seit 2015 geltende Verbot organisierter Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Nach Ansicht des Gerichts ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die bislang in § 217 StGB unter Strafe gestellte „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ist nunmehr durch den Gesetzgeber zu regeln.

„Durch Corona ist dieses schwerwiegende Urteil in der öffentlichen Wahrnehmung völlig untergegangen“, sagt Frau Prof. Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Vorsitzende des Beirats der Bischöflichen Stiftung. Diese Entwicklung in der Rechtsprechung müsse auf breiter Basis und mit allem Ernst debattiert werden.

Dieses Ziel hatte die Bischöfliche Stiftung mit der Podiumsdiskussion vor Augen, deren Teilnehmer das Urteil und seine Folgen aus theologischer, juristischer, medizinischer Sicht sowie unter sozialen Aspekten beleuchten. Es debattierten unter der Moderation von Jan Fuhrhop:

  • Dr. Heiner Wilmer SCJ, Bischof von Hildesheim
  • Prof. Dr. Gunnar Duttge, Inhaber des Lehrstuhls für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Georg-August-Universität Göttingen
  • Martina Wetzel, Chefärztin für Geriatrie und Neurogeriatrie am St. Bernward Krankenhaus Hildesheim
  • Prof. Dr. Alexander Merkl, Juniorprofessor für theologische Ethik am Institut für Katholische Theologie der Stiftung Universität Hildesheim
  • Kurt Bliefernicht, Gesamtleitung des Hospizes Luise, Hannover mit seinen angeschlossenen ambulanten Diensten, Vorstand Hospiz Luise Stiftung & Horst Brise Stiftung